Fördermittelrecht
Sie haben während der Pandemie Corona-Überbrückungshilfen (Programme I–IV, November- oder Dezemberhilfe) erhalten und nun einen Bescheid über eine Rückzahlung bekommen? Damit sind Sie nicht allein – viele Unternehmen sind aktuell betroffen.
Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, heißt das nicht, dass Sie sofort zahlen müssen. In vielen Fällen bestehen rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Je nach Bundesland können Sie Widerspruch einlegen oder direkt Klage erheben. Die Frist beträgt nur einen Monat. Wichtig: Ein Widerspruch oder eine Klage hat in der Regel aufschiebende Wirkung – Sie müssen also zunächst nichts zurückzahlen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung von Rückforderungsbescheiden und Schlussabrechnungen
- Fristgerechte Einlegung von Widerspruch oder Klage
- Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung
- Prüfung von Vertrauensschutz und Härtefallregelungen