Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamburg
Worum geht es im Bau- und Architektenrecht?
Das Bau- und Architektenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Handwerksbetrieben, Architekten und weiteren Projektbeteiligten. Bereits bei der Vertragsgestaltung werden wichtige Grundlagen für Vergütung, Bauzeit, Leistungsumfang, Nachträge, Abnahme und Gewährleistung geschaffen.
Wir beraten private und gewerbliche Bauherren ebenso wie Bauunternehmen und Handwerksbetriebe. Als Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht in Hamburg unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Bauverträgen, während der Ausführung eines Bauvorhabens und bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung von Konflikten.
Wobei können wir Sie untersützen
- Prüfung und Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
- Beratung bei Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen
- Begleitung von Abnahme und Schlussrechnung
- Prüfung und Durchsetzung von Nachträgen und Mehrvergütung
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen
- Beratung zur Bauhandwerkersicherung
- Vertretung bei Behinderungen und Bauzeitverzögerungen
- Beratung bei Architektenhonorar, Planungs- und Überwachungsfehlern
Typische Fälle
- Eine Bauleistung weist Mängel auf
- Ein Bauunternehmen fordert eine zusätzliche Vergütung
- Der Auftraggeber verweigert die Abnahme
- Werklohn- oder Abschlagsforderungen bleiben offen
- Behinderungen verzögern den Bauablauf
- Es besteht Streit über Architektenhonorar oder Planungsfehler



