Rechtsanwalt für Bauträgerrecht in Hamburg
Worum geht es im Bauträgerrecht?
Beim Bauträgervertrag treffen Immobilienkauf und Bauleistung unmittelbar aufeinander. Der Erwerber kauft ein Grundstück oder Wohnungseigentum und gleichzeitig verpflichtet sich der Bauträger zur Errichtung oder Fertigstellung des Gebäudes. Dadurch entstehen besondere rechtliche Anforderungen an Vertrag, Bauausführung, Zahlungen und Übergabe.
Das Bauträgerrecht ist insbesondere für Käufer von Neubauimmobilien sowie für Bauträger und Projektentwickler relevant. DS-Anwälte berät beide Seiten bei rechtlichen Fragen rund um Bauträgerverträge, Bau- und Leistungsbeschreibungen, Mängel und Gemeinschaftseigentum. Als Rechtsanwälte für Bauträgerrecht in Hamburg unterstützen wir bereits bei der Vertragsprüfung und ebenso bei Konflikten während der Bauphase oder nach Übergabe der Immobilie.
Wobei können wir Sie unterstützen?
- Prüfung von Bauträgerverträgen vor der Unterzeichnung
- Beratung bei Baumängeln und Abweichungen
- Beratung bei Verzögerungen der Fertigstellung
- Prüfung von Bau- und Leistungsbeschreibungen
- Begleitung bei Abnahme und Übergabe
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bauträgerverhältnis
Typische Fälle
- Fertigstellung verzögert sich
- Wohnung weist Baumängel auf
- Leistung weicht von der Baubeschreibung ab



